Das GHG ist bemüht, seine Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ghg-dinslaken.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites sind nicht mit Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit BGG
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.09.2020 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Bitte senden Sie eine E-Mail an fel @ ghg-dinslaken.de (ohne Leerzeichen), wenn Sie folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind,
- Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind,
- Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen. Im Internet ist sie erreichbar unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.